Beitragsbild Vorfahrtsregeln

Ausweichregeln auf dem Wasser – wann weichen Segelboote  aus?

In diesem Beitrag möchte ich auf Vorfahrtsregeln eingehen, die es nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf dem Wasser gibt. Wie komme ich gerade jetzt auf das Thema? Das liegt daran, dass ich in der letzten Woche einen Segelausflug auf den Brombachsee geplant habe. Über den Brombachsee habe ich schon in einem früheren Beitrag (zum Beitrag) berichtet.

Das Segeln auf einem See ist schön, keine Frage. Vor allem, wenn drei bis vier Beaufort und Sonne vorhergesagt sind. Und doch ist es etwas anderes, als beispielsweise auf der Ostsee zu segeln. Auf dem Meer fährt man morgens aus dem Hafen, setzt Kurs auf sein Ziel und dann segelt man meist relativ ungestört Stunde um Stunde über das Wasser. Ab und zu begegnet man mal einem anderen Segler, wird von einem dröhnenden Motorboot überholt oder weich großzügig einem Containerschiff aus.

Vielbefahrene Wasserfläche

Auf einem See ist das anders. Dort tummeln sich bei gutem Wetter Segler, Paddler und Windsurfer auf der Wasserfläche. Kreuz und quer fahren sie, angetrieben von Motor, Muskelkraft oder dem Wind. Da schaut man sich als Rudergänger schon des öfteren um. Der 360-Grad-Rundumblick wird zum ständigen Begleiter. Mehrere Wenden und Halsen in der Stunde sind nichts Unübliches und immer wieder behält man die anderen Boote im Auge um, wenn nötig, ausweichen zu können. 

Aber wann muss man eigentlich ausweichen? Die Ausweichregeln auf dem Wasser gehen dem Gelegenheitssegler wie mir leider nicht so in Fleisch und Blut über, wie im Straßenverkehr. Deshalb rufe ich sie mir vor jedem Tipp noch einmal ins Gedächtnis. Für alle, die eine solche Gedächtnisstütze ebenfalls ab und zu benötigen, ist dieser Beitrag gedacht.

Ab wann sollte man über das Ausweichen nachdenken?

Bevor man sich ernsthaft mit einem Ausweichmanöver beschäftigt, muss man erst einmal eine Situation erkennen, in der es sich lohnt, sich darüber Gedanken zu machen. Muss man die Ausweichregeln gleich im Kopf durchgehen, wenn man sieht, dass sich der eigene Kurs mit dem eines anderen Bootes kreuzt? Klares nein. Nur weil sich zwei Kurse kreuzen, heißt es ja noch nicht, dass beide Boote den Kreuzungspunkt auch zur gleichen Zeit erreichen.

Die meisten haben folgende Regel in der Bootsschule gelernt oder von einem erfahrenen Seefahrer beigebracht bekommen: Die Gefahr einer Kollision besteht, wenn sich zwei Boote über die Zeit näher kommen, die Peilung zwischen ihnen aber gleich bleibt.

Peilung

Was heißt das? Wenn sich ein fremdes Boot deinem Boot nähert, der Winkel zwischen den Booten aber gleich bleibt, werdet ihr vermutlich zur gleichen Zeit im Kreuzungspunkt eurer Kurse ankommen. Hat man ein anderes Boot also (hoffentlich rechtzeitig) gesehen, behält man die Peilung, also den Winkel zum Boot im Auge. Bleibt der gleich, macht man sich über die Vorfahrts- bzw. Ausweichregeln Gedanken. Wie ermittelt man den Winkel? Naja, hier reicht meist das menschliche Auge und ein gewisses räumliches Vorstellungsvermögen. Eine halbwegs genaue Peilung sollte damit drin sein. Natürlich hält dich nichts davon ab, dir den Handpeilkompass zu schnappen und das andere Boot wirklich anzupeilen. Dann merkst du dir die Peilung und misst ein paar Minuten später noch einmal nach. Ist die Peilung immernoch gleich? Dann mach dir Gedanken darüber, wer von euch beiden ausweichen muss.

Abweichende Peilung

Das Ganze heißt im Umkehrschluss, dass bei sich verringerndem Abstand und sich verändernder Peilung eine geringere Gefahr des Zusammenstoßes besteht. Sich verändernde Peilung heißt in dem Fall, dass:

a) das andere Boot entweder schneller ist und den Kreuzungspunkt der Kurse früher passieren wird als das eigene Boot, oder

b) das eigene Boot schneller ist und vor dem anderen über den Kreuzungspunkt fährt.

Moderne Plotter mit AIS geben oft die genaue Peilung des anderen über die Zeit an. Manche geben sogar Kollisionsalarme. Das funktioniert aber nur, wenn der andere sein AIS aktiviert hat und die Daten teilt. Auf einem See würde ich mich darauf nicht verlassen.

Genauso wenig sollte man sich auf sehr knappe Abstände zwischen zwei Booten verlassen. Ist man sich also nicht sicher, ob die Änderung der Peilung wirklich dafür ausreicht, um dem anderen Boot nicht ausweichen zu müssen, sollte man das Ausweichen lieber planen. „Einklagbar“ ist der oben beschriebene Merksatz nämlich definitiv nicht.

Wer weicht wem aus?

Wenn man merkt, dass Kollisionsgefahr besteht, macht man sich als Nächstes darüber Gedanken, wer ausweichen muss. Generell gelten hier die Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Ein Link zu denen findest du unten in diesem Beitrag. Es gibt allerdings nicht selten regionale Zusatzregeln zu den KVR oder sogar Regeln, die von diesen abweichen. Vor allem im Ausland gilt es daher, sich vor dem Segeln mit den dort geltenden Regeln vertraut zu machen.

Generell immer angebracht ist es, den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Das gilt besonders, wenn es um die Ausweichregeln und auch Ausweichmöglichkeiten zwischen kleinen Booten und großen Schiffen geht. Hier nun also nacheinander die Regeln, wer wem (aus)weicht.

Klein weicht groß aus

Containerschiff und Segelboot

Das ist vielleicht nicht gleich die erste Regel, die in den KVR geschrieben steht aber definitiv eine, die man sich merken sollte. Als kleines Segelboot sollte man der großen Oligarchen-Highspeed-Yacht oder dem 100.000-Tonnen-Containerschiff ausweichen. Immer! Nicht nur, weil man bei einer Kollision definitiv den Kürzeren zieht. Vermutlich merkt es das Containerschiff gar nicht, wenn die Dehler 25 an Steuerbord zerschellt. 

Größere Schiffe fahren mit ganz anderen Kräften und Geschwindigkeiten und brauchen viel länger, um ihren Kurs anzupassen, oder gar aufzustoppen. Außerdem sind die Führerstände bei Containerschiffen meist so hoch und die Schiffe so lang, dass sie vor sich einen „toten Winkel“, oder besser blinden Fleck von mehreren hundert Metern haben. Sie sehen das kleine Segelboot (oder auch Motorboot) schlichtweg nicht. Aus diesem Grund ist hier das Ausweichen angeraten.

Die MS Brombachsee, der große Elektro-Trimaran (46 Meter lang, 19 Meter breit und Platz für 750 Passagiere), der auf dem Brombachsee seine Runden dreht, bremst netterweise und weist Segelboote mit einem freundlichen Hupen auf eine bevorstehende Kollision hin. Auf hoher See würde ich darauf aber nicht setzten.

Privat weicht gewerblich aus

Auch die nächste Regel findet jeder Seemann mit etwas Nachdenken selbst heraus. Ist man mit seinem privaten Segelboot (oder sonstigem Wasserfahrzeug) unterwegs, weicht man Containerschiffen, Fähren und anderer gewerblicher Schifffahrt aus. Die Berufsschifffahrt hat hier einfach Vorrang, muss Zeitpläne einhalten und ungehindert an ihr Ziel gelangen. Als Segelboot ist es da nur vernünftig und anständig auszuweichen. 

Fähre

Wer mit AIS fährt, hat den Vorteil, dass dort für viele Schiffe hinterlegt ist, ob es sich um „Pleasure Crafts“ oder „Sailing Vessels“ handelt. Sieht man diese Bezeichnungen, sind es wahrscheinlich private Fahrten. „Passenger Craft“, „Tanker“ oder „Cargo“ hingegen weisen auf gewerbliche Fahrten hin.

Aber auch ohne AIS erkennt man normalerweise, ob es sich um Berufsschifffahrt handelt. Ist das der Fall, weichen wir aus.

Motor weicht Muskeln aus

Kommen wir zum Ausweichen aufgrund der Art des Wasserfahrzeugs. Hier geht es vor allem um die Manövrierbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit des ausweichenden Fahrzeuges.

Motorboot

Motorboote weichen als Erstes einmal den Booten aus, die mit Muskelkraft betrieben werden. Dazu gehören Kajaks und Kanus, aber auch Exoten wie Tretboote, Drachenboote und andere Gefährte, bei denen sich die Passagiere ordentlich anstrengen müssen.

Ein Motorboot ist aufgrund seiner Geschwindigkeit und Lenkfähigkeit besser dazu geeignet, auszuweichen. Da brauch sich auch kein hochmotorisierter PS-Kapitän auf den Schlips getreten fühlen und absichtlich besonders knapp an dem Überholten vorbeirasen. Nehmt gegenseitig Rücksicht aufeinander. Alle wollen schließlich Spaß und Entspannung auf dem Wasser. In den KVR werden Motorfahrzeuge übrigens als Maschinenfahrzeuge bezeichnet, da sie mit Maschinenantrieb fahren.

Muskeln weichen Segeln aus

Paddelboot

Mit Muskelkraft betriebene Wasserfahrzeuge haben gegenüber Segelbooten ebenfalls eine Ausweichpflicht. Gleiches gilt für Motor gegenüber Segel. Ich muss allerdings sagen, dass ich hierbei an meine Mitsegler appellieren möchte, das Ganze im Verhältnis zu sehen.

Wer mit seinem Katamaran gut im Wind ist und mit nahezu zweistelliger Geschwindigkeit über die Wasseroberfläche schießt, sollte bedenken, dass der arme Paddler, auf den er zurast, vielleicht gar nicht schnell genug aus der Schusslinie paddeln kann. Hier also bitte auf die Möglichkeiten des Ausweichpflichtigen achten und nicht um jeden Meter bis aufs Messer kämpfen.

Wann weicht denn nun das Segelboot aus?

Alles gut oder? Bis hierhin haben wir gelernt, dass so gut wie jeder dem Segelboot ausweichen muss. Zumindest wenn man über gleichgroße Boote redet und es sich nicht um gewerbliche Schifffahrt handelt, stehen wir als Segler doch ganz gut da.

Gibt es trotzdem Situationen, in denen ich mit meinem Segelboot einem anderen Wasserfahrzeug ausweichen muss? Natürlich gibt es die. Hier sind die vier üblichsten Fälle:

1. Wenn es zwar ein Segelboot ist, aber mit Motor fährt.

Die meisten Segelboote ab einer bestimmten Größe besitzen einen Motor, egal ob Innen- oder Außenborder. Die Einfahrt in Häfen größerer Gewässer ist unter Segel oft schon gar nicht mehr erlaubt.

Wirft man als Segelboot allerdings den Motor an, gilt man hinsichtlich der Ausweichregeln als Motorboot. Da bringt es auch nichts, nebenbei die Segel oben zu lassen. Motor an = Motorboot. Wem Motorboote alles ausweichen müssen, haben wir ja oben schon gesehen. So ziemlich allen … 

2. Wenn es auf ein fischendes Fahrzeug trifft.

Wasserfahrzeuge, die fischen, sind aufgrund der Netze, Leinen, Schleppnetze oder anderer Fanggeräte, die sie verwenden, in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt. Damit können sie nicht in jedem Falle frei ausweichen. Aus diesem Grund müssen Segelboote den fischenden Fahrzeugen ausweichen.

Woran man fischende Fahrzeuge erkennt? Am Tag führen sie zwei übereinanderstehende Kegel, deren Spitzen zueinander zeigen. In der Nacht führen die Fischer neben ihren normalen Fahrtlichtern zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere grün, das untere weiß.

3. Wenn es auf manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge trifft.

Es gibt Wasserfahrzeuge, die aufgrund äußere Umstände oder aufgrund ihrer Aufgabe nicht ausweichen können. Ist ein Fahrzeug manövrierunfähig, kann es aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Ruderschaden oder Maschinenausfall nicht regelgerecht manövrieren und entsprechend nicht ausweichen. 

Das kann sowohl ein privates als auch ein gewerbliches Wasserfahrzeug sein. Man erkennt es am Tag daran, dass es zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander zeigt. In der Nacht werden diese durch zwei rote Rundumlichter, ebenfalls senkrecht übereinander, ersetzt.

Manövrierbehinderte Fahrzeuge wiederum können aufgrund ihres Einsatzes nicht regelgerecht manövrieren und ausweichen. Das sind beispielsweise Bagger oder Kabelleger. Üblicherweise handelt es sich hierbei um gewerbliche Wasserfahrzeuge. Am Tag tragen sie Ball, Rhombus und Ball, alle in schwarzer Farbe und senkrecht übereinander. In der Nacht sind die Rundumlichter rot-weiß-rot. Als Segelboote weichen wir diesen Fahrzeugen aus.

4. Wenn es unter bestimmten Umständen auf ein anderes segelndes Fahrzeug trifft.

Treffen zwei Segelboote aufeinander, gibt es natürlich ebenfalls Ausweichpflichten, die zu beachten sind. Bevor diese aber im übernächsten Kapitel genauer erklärt werden, muss erst einmal beschrieben werden, was Ausweichpflicht eigentlich ist und wie man das Gegenstück nennt.

Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht

Auf dem Wasser gibt es, wie auf der Straße, die Ausweichpflicht. Wenn zwei Wasserfahrzeuge auf Kollisionskurs sind, muss einer von beiden ausweichen. Der andere allerdings hat ebenfalls eine Pflicht, die sogenannte Kurshaltepflicht.

Man kennt es vielleicht von einem belebten Fußgängerweg. Eine Person geht in die eine Richtung und sieht vor sich eine andere Person, die einem entgegenkommt. Beidelaufen Gefahr, zusammenzustoßen. Was macht man also? Man weicht aus. Eine kleine „Kursänderung“ nach rechts und man müsste an der Person vorbeikommen. Nun kommt es aber vor, dass der gegenüber sich zum gleichen Zeitpunkt genau das Gleiche denkt. Er entscheidet sich dafür, etwas nach links auszuweichen. Das Ergebnis – beide sind wieder auf Kollisionskurs.

Um eine solche Situation zu vermeiden, ist in den KVR vorgeschrieben, dass eine Partei die Ausweichpflicht hat, die andere Partei eine Kurshaltepflicht. Sie muss Kurs und Geschwindigkeit möglichst gleichhalten. So ermöglicht sie dem Ausweichenden, sein Manöver zu planen, einzuleiten und zu fahren.

Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht

Die Kurshaltepflicht zu befolgen fällt Segelanfängern nicht leicht. Mir geht es genau so. Auch wenn ich weiß, dass der andere ausweichen muss, drängt mich eine kleine Stimme in meinem Hinterkopf dazu, doch lieber selbst mit einem Manöver auszuweichen, also meinen Kurs zu ändern. „Der andere macht ja keine Anstalten auszuweichen“ oder „Vielleicht habe ich die Ausweichregel doch nicht richtig im Kopf“. Und dann: „Ich sollte lieber selbst ausweichen.“ Damit bin ich nur noch einen kleinen Schritt davon entfernt, meine Kurshaltepflicht zu verletzen und gegen die KVR zu verstoßen. Kommt es dann zur Kollision, habe ich selbst ein Problem.

Was hilft dagegen? Die Ausweichregeln aus dem FF beherrschen, Vertrauen darauf haben, dass man sie richtig angewendet hat und sich trauen, den Kurs zu halten.

Ausweichregeln für Segelboote

Nachdem ich nun erklärt habe, wer einem Segelboot alles ausweichen muss (Motor und Muskel) und wem wiederum ein Segelboot ausweichen muss (groß, gewerblich, fischend, manövrierbehindert oder -unfähig) will ich zu den Ausweichregeln kommen, die Segelboote untereinander haben. Davon gibt es drei. Also ohne viel Drumherumreden – auf gehts.

1. Luv weicht Lee

Die erste Regel beschreibt das Ausweichen, wenn der Wind für beide Segelboote, die aufeinandertreffen, von der gleichen Seite kommt. In dem Fall haben beide Boote den Baum ebenfalls auf der gleichen Seite. Daran kann man sich gut orientieren.

In diesem Fall weicht das luv-seitige Segelboot dem lee-seitigen Segelboot aus. Luv-seitig ist das Boot, was gegenüber dem anderen in Luv, also näher am Wind ist. Dieses Boot muss ausweichen. Das lee-seitige Boot, also das, was aus Sicht des anderen auf der windabgewandten Seite ist, muss Kurs halten. Hier sind drei Bilder verschiedener Situationen. Der Wind wird dabei jeweils durch einen Pfeil angezeigt.

Für die Regel „Luv weicht Lee“ gibt es einen einfachen Grund, der jedem Segler, der schonmal versucht hat, sein Segelboot ohne Wind zu steuern, einleuchten wird. Hätte das luv-seitige Segelboot „Vorfahrt“ und damit Kurshaltepflicht, könnte es sein, dass es bei der Annäherung der Boote dazu kommt, dass es dem anderen (Lee-seitigen) Boot den Wind versperrt. Es nimmt ihm „den Wind aus den Segeln.“ Hat das lee-seitige Boot kein Wind in den Segeln treibt es nur noch dahin und kann nicht manövrieren und entsprechend auch nicht ausweichen. Dann ist die Gefahr einer Kollision groß. Daher weicht Luv Lee.

2. Backbord-Bug vor Steuerbord-Bug

„Luv weicht Lee“ erklärt, wie Segelboote untereinander ausweichen, wenn sie den Wind von der gleichen Seite haben. Was aber, wenn beide Boote den Wind von unterschiedlichen Seiten bekommen. In dem Fall hat eines der Boote den Wind auf der Backbord-Seite, das andere auf der Steuerbord-Seite. Hier gilt „Backbord-Bug vor Steuerbord-Bug“.

Was heißt das genau? Das Boot, bei dem der Wind auf die Backbord-Seite trifft (und dass den Großbaum entsprechend an Steuerbord hat), hat „Vorfahrt“ bzw. Kurshaltepflicht. Das andere Boot, bei dem der Wind auf die Steuerbord-Seite trifft (und das den Großbaum an Backbord hat) muss ausweichen.

Auch hier habe ich drei Bilder von verschiedenen Situationen vorbereitet.

3. Überholer hält frei

Die letzte Ausweichregel bezieht sich auf das Überholen. Nähert sich ein Segelboot dem anderen von hinten und möchte überholen, muss es selbst ausweichen. Das ist so wie beim Auto. Dort weicht der Überholer auch aus.

„Von hinten nähern“ ist übrigens genau definiert. Ein Boot ist „hinter“ einem anderen, wenn es sich innerhalb von 135 Grad hinter dem Boot befindet. Dies ist bei Nacht auch der genaue Abstrahlwinkel der Heckleuchte.

Überholung

Beim Überholen muss darauf geachtet werden, genügend Abstand zu lassen, um den Einfluss von Wellenschlag und Sog zu vermeiden. Außerdem wird empfohlen, wenn möglich an der Luv-Seite zu überholen, in Österreich ist das sogar Pflicht. Überholt man an der Lee-Seite besteht die Gefahr, dass das überholte Boot dem anderen den Wind aus den Segeln nimmt und dieses langsamer wird und schlechter manövrieren kann.

Und was, wenn der andere nicht ausweicht?

Jetzt wissen wir, wann und wie man richtig ausweicht. Außerdem wissen wir, dass der andere die Kurshaltepflicht hat. Er darf den Kurs und auch die Geschwindigkeit nicht ändern.

Was aber, wenn man selbst Kurshalter ist und merkt, dass das ausweichpflichtige Boot keine Anstalten macht, auszuweichen, indem es den eigenen Kurs oder die Geschwindigkeit anpasst?

In dem Fall gibt es folgende drei Verhaltensweisen, die in dieser Reihenfolge angewendet werden sollten.

1. Aufmerksam machen

Macht den anderen auf seine Ausweichpflicht aufmerksam. Das geht durch Schall- oder Leuchtsignale. Schallsignale sind am Tag und in der Nacht geeignet. Sie können mit einem Signalhorn oder auch einer Trillerpfeife gegeben werden, je nachdem, was man dabei hat. Glocken sind auch möglich. Der Hinweis auf die Ausweichpflicht besteht aus fünf kurzen aufeinanderfolgenden Tönen.

Signal Ausweichen

In der Nacht kann zusätzlich ein weißes Licht geschwenkt oder eine weiße Leuchtrakete abgefeuert werden.

2. Manöver des vorletzten Augenblicks

Reagiert der Ausweichpflichtige auch nicht auf Schall- oder Leuchtsignale gilt es, das Manöver des vorletzten Augenblicks auszuführen. Die Grundlage (für alle Juristen) ist Regel 17 a) ii) der KVR. In dem Fall, dass der Ausweichpflichtige nicht reagiert und eine Kollision droht, darf und soll der Kurshalter (also der Kurshaltepflichtige) von seiner Kurshaltepflicht abweichen und selbst manövrieren, um die Kollision zu verhindern.

3. Manöver des letzten Augenblicks

Das Manöver des letzten Augenblicks ist anzuwenden, wenn eine Kollision unmittelbar bevorsteht und unvermeidbar ist. Also wenn schon absehbar ist, dass es knallt. In dem Fall hat der Kurshalter die Pflicht, selbst das Manöver zu fahren, was den Zusammenstoß am besten verhindert oder zumindest die Schadensfolgen minimiert. Hier geht es um Schadensbegrenzung, für das eigene Boot, das Boot des anderen und das Umfeld.

Wann ist der „letzte Augenblick“? Das Manöver des letzten Augenblickes ist durch den Kurshalter laut KVR spätestens dann anzuwenden, wenn erkennbar ist, dass das ausweichpflichtige Boot durch eigene Manöver allein die Kollision nicht mehr verhindern kann.

Wie alle anderen wünsche auch ich mir, diese Manöver niemals selbst anwenden zu müssen. Trotzdem ist es wichtig, sie zu kennen und im Notfall entschieden danach zu handeln.

Was haben wir gelernt und können wir das auch anwenden?

Schwirrt dir nach all diesen Regeln auch so der Kopf wie mir? Absolut verständlich, es ist ja auch viel Stoff. Damit ich mich auf dem Wasser, vor allem bei viel Betrieb trotzdem sicher fühle, hab ich verschiedene Strategien.

Als Erstes schaue ich mir die Ausweichregeln, gerade die, bei denen zwei Segelboote aufeinandertreffen, vor jedem größeren Törn nochmal an. Ich stelle mir verschiedene Situationen vor oder male mir diese auf ein Blatt Papier. Dann versuche ich zu entscheiden, wer ausweichen müsste und warum.

Zusätzlich versuche ich auch der Crew, mit der ich segele vor dem Törn die Ausweichregeln zu erklären. So habe ich ein zweites Augenpaar, dass auch auf die Situation schaut und meine Entscheidungen hinterfragt.

Als Letztes heißt es Üben, Üben, Üben. Erfahrenen Seglern gehen die Ausweichregeln in Fleisch und Blut über. Sie müssen bei einer Situation nicht mehr überlegen, sondern handeln nach „Muskelgedächtnis“. Ähnlich wie beim Autofahren. Da überlegt man nach einer Weile auch nicht mehr bei jeder Ampel oder Kreuzung, wie man sich verhalten muss und aufgrund welcher Regel. Auf dieses Level, nicht mehr über die Ausweichregeln auf dem Wasser nachdenken zu müssen, habe ich es noch nicht geschafft. Aber ich arbeite bei jedem Segelausflug daran, besser zu werden.

Ahoi und bis bald.

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