Sportbootführerscheine – Welche braucht man wirklich?
In diesem Beitrag gebe ich eine kleine Einführung in ein Thema, das in der Segler-Community immer wieder heiß diskutiert wird und bei dem es viele verschiedene Meinungen gibt. Die Rede ist von Führerscheinen für das Fahren von Sport- bzw. Segelbooten. Gerüchte, Mythen und so manche Halbwahrheit steht im Raum, wenn es darum geht, ob diese notwendig sind, um segeln zu können und dies auch zu dürfen.
In den folgenden Abschnitten werden die gängigen Scheine kurz eingeführt und ihre Notwendigkeit diskutiert. Es wird auch verraten, welche Scheine ich selbst besitze, seit wann ich diese habe und warum ich den Aufwand und die Kosten auf mich genommen habe. Eine detaillierte Beschreibung der Theorie und Praxis sowie der Prüfungen, die man ablegen muss, wird dies aber nicht werden. Das würde den Rahmen eines einzigen Blogbeitrags sprengen. Ich werde zu den Scheinen, die ich selbst besitze, nach und nach genauere Einzelbeschreibungen in separaten Beiträgen veröffentlichen. Darin beschreibe ich dann mein Vorgehen beim Lernen und die Erfahrungen aus den Prüfungen. Schau für diese Blogartikel regelmäßig vorbei oder lass dich von mir per E-Mail informieren, um nichts zu verpassen. Und jetzt viel Spaß mit dem Überblick zu den Führerscheinen im Sportbootbereich.
Welche (Segel-) Scheine gibt es überhaupt?
Die Scheine in der Sportbootschifffahrt kann man grob in drei Kategorien einteilen:
- Scheine zum Führen eines Sportbootes
- Funkscheine (auch Funkzeugnisse)
- Fachkundenachweis
Scheine zum Führen eines Sportbootes

Die Scheine zum Führen eines Sportbootes sind die klassischen Nachweise, dass ein Sport- und Segelboot mit bestimmten Merkmalen gefahren werden kann (oder darf). Man unterteilt sie nach ihren Geltungsbereichen. Diese sind gestaffelt aufgebaut. Sie reichen von den Seen und Wasserstraßen (Flüssen) innerhalb eines Landes über die Küstenbereiche bis zu Gebieten weiter ab von der Küste.
Sportbootführerschein Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen)
Den SBF Binnen musst du besitzen, wenn du dich mit einem Fahrzeug (in unserem Fall wohl ein Segelboot) unter 20 Metern und einem Verbrennungsmotor mit einer Leistung von über 15 PS bzw. einem Elektromotor mit mehr als 10,2 PS auf Binnenschifffahrtsstraßen bewegst. Ein schwieriges Wort – „Binnenschiffahrtsstraßen“. Gemeint sind damit Flüsse, Kanäle und Seen innerhalb eines Land. Was diese ganzen Bedingungen angeht: Keine Angst, weiter unten habe ich eine übersichtliche Tabelle für dich.

In einigen Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg musst du den Schein auch zwingend besitze, wenn du unter Segel unterwegs bist, also gar keinen Motor oder einen Motor mit wenig Leistung hast. Weitere Sonderregelungen gibt es für das Befahren des Bodensees und des Rheins. Hier sind teilweise eigene Genehmigungen notwendig, welche im Fall des Bodensees aber bei Touristen für eine bestimmte Zeit durch den SBF Binnen ersetzt werden können. Das Recht ist hier etwas komplizierter. Wenn du also vorhast, dort zu segeln, informiere dich auf jeden Fall vorher. Vielleicht gibt es dazu auch mal einen kleinen Sonderartikel im Blog.
Sportbootführerschein Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)
Der SBF See ist vorgeschrieben zum Führen eines Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor mit einer Leistung von über 15 PS bzw. einem Elektromotor mit mehr als 10,2 PS. Hört sich nach dem SBF Binnen an? Richtig! Der SBF See gilt aber für „Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer“. Das ist die 3-Seemeilen-Zone seewärts der Niedrigwasserlinie/Basislinie, also vereinfacht, der Bereich drei Seemeilen vor der Küste.
Sportküstenschifferschein (SKS)

Mit dem SKS kannst du dein Boot unter Antriebsmaschine oder Segel in Küstengewässern (12 Seemeilen Abstand zur Küste) führen. Er ist aber nur für das Führen gewerbsmäßig genutzter Sportboote verpflichtend. Wenn du mit deinen Freunden also privat segelst (oder motorst), brauchst du den SKS nicht. Warum er dennoch auch für Hobbysegler wichtig sein kann, liest du weiter unten.
Sportseeschifferschein (SSS)

Der SSS ist ebenfalls nur für gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter Motor oder Segel notwendig. Sein Geltungsbereich sind die küstennahen Seegewässer. Dies beinhaltet die 30 Seemeilen-Zone vor der Küste und die gesamte Nord- und Ostsee, das Mittelmeer und das Schwarze Meer. Auch bestimmte Kanäle und Meere rund um Großbritannien fallen unter den SSS. Hier kommen wir in den Bereich, wo sich ein Hobbysegler genau überlegen sollte, ob der Schein noch notwendig ist.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Last but not least, der SHS. Er ist notwendig für gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter Motor oder Segel auf weltweiter Fahrt. Das heißt in allen Meeren und Ozeanen. Da ich weder den SSS noch den SHS besitze oder vorhabe, diese in naher Zukunft zu erlangen, gehe ich hier nicht weiter auf diese beiden ein.
Schein | Länge | Leistung Verbrennungs-motor | Leistung Elektromotor | Geltungsbereich | privat/ gewerbsmäßig |
---|---|---|---|---|---|
Sportbootführerschein (SBF) Binnen | < 20 Meter | > 15 PS | > 10,2 PS | Binnenschifffahrts-straßen | beides |
Sportbootführerschein (SBF) See | – | > 15 PS | > 10,2 PS | Seeschifffahrtsstraße (bis 3 Seemeilen) | beides |
Sportküstenschifferschein (SKS) | – | – | – | Küstengewässer (bis 12 Seemeilen) | gewerbsmäßig |
Sportseeschifferschein (SSS) | – | – | – | küstennahe Seegewässer (bis 30 Meemeilen) | gewerbsmäßig |
Sporthochseeschifferschein (SHS) | – | – | – | weltweite Fahrt | gewerbsmäßig |
Funkscheine
Die Fähigkeit, ein Funkgerät ordnungsgemäß zu nutzen, weist man mit Funkscheinen bzw. Funkzertifikaten nach. Es gibt dem UBI, dem SRC und dem LRC. Diese stehen jeweils für eigene Geltungsbereiche. Unterschieden wird zwischen national und international sowie UKW und „anderen Wellenlängen“. Nicht verzagen, auch hier gibt es weiter unten eine Tabelle.
Das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) gilt, wie der Name vermuten lässt, für das UKW-Funken auf Binnenschifffahrtsstraßen. Die Funksprache ist Deutsch und der Schein ist nur national gültig.
Das SRC (Short Range Certificate) gilt für Funker im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem über UKW. Es ist international gültig. Entsprechend wird auf Englisch gefunkt. UKW hat eine Reichweite von circa 35 Seemeilen, also rund 65 Kilometern.
Wer etwas mehr Reichweite haben will, greift zum LRC (Long Range Certificate). Dieses ist ebenfalls international anerkannt. Mit dem Schein kann man am Seefunkdienst für UKW, KW, GW (Grenzwelle – habe ich auch nicht gewusst …) und dem Seefunk über Satelliten teilnehmen.
Funkschein | Geltungsbereich | Frequenzbereich | Sprache |
---|---|---|---|
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) | deutsche Binnenschifffahrts-straßen | UKW | Deutsch |
Short Range Certificate (SRC) | international | UKW | Englisch |
Long Range Certificate (LRC) | international | UKW, KW, GW, Satellit | Englisch |
Fachkundenachweis
Bleibt noch der „Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht“ oder kurz, der Pyro-Schein. Den benötigst du, wenn du pyrotechnische Seenotsignalmittel an Bord hast, die „erlaubnispflichtig“ sind. In einfacher Sprache ausgedrückt sind das Signalraketen, Fallschirmsignalraketen und bestimmte Rauchsignale. Kaufst und transportierst du diese, brauchst du den FKN. Ich besitze diesen Schein noch nicht, habe aber auch keine verlässliche Quelle dafür gefunden, ob dieser noch notwendig ist. Auf der anderen Seite besteht die Prüfung aus 15 Fragen und einer Erläuterung der Handhabung der Signalmittel und kostet rund 30 Euro. Der Schein steht daher für Anfang 2024 auf meiner ToDo-Liste.
Wozu braucht man einen Schein?
Jetzt zur großen Frage: Braucht man diese ganzen Scheine als Segler wirklich? Die einfache Antwort ist wie so häufig ein „nein, aber“. Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis benötigst du für das Segeln keinen Führerschein, wenn:
- Dein Boot einen Verbrennungsmotor mit weniger als 15 PS (11,03 kW) oder einen Elektromotor mit unter 10,2 PS (7,5 kW) besitzt UND
- Dein Boot nicht länger als 20 Meter ist UND
- Dein Boot über kein fest eingebautes Funkgerät verfügt UND
- Du nicht gewerbsmäßig unterwegs bist, sondern nur als Hobby UND
- Du nicht auf den bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg, dem Rhein oder dem Bodensee segeln willst.
Viele „UNDs“ oder? Was sind nun aber die Gründe dafür, die Scheine trotzdem zu erlangen und sich den ganzen Aufwand des Lernens und der Prüfungen anzutun? Ich habe die Gründe, aus denen ich mich entschieden habe, mal nach Wichtigkeit sortiert. Das ist natürlich meine eigene Meinung und beruht auf meinen Erfahrungen und Kenntnissen. Bei jemandem, der schon als Kind mit seinen Eltern segeln war, können diese ganz anders liegen.
1. Bei der Vorbereitung auf die Prüfungen lernt man immens dazu.
Machen wir uns nichts vor. Neben viel Geld kostet die Vorbereitung auf die Prüfungen, sowohl die theoretischen als auch die praktischen, eine Menge Zeit. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass dabei viele Dinge vermittelt werden, die man auf dem Wasser dann auch wirklich benötigt. Dazu gehören die „Standards“ wie Seemannsknoten und Vorfahrtsregeln. Auch die Beschilderungen und Lichterführungen und die Manöver lernt man sicher nicht umsonst. Natürlich habe ich mir nicht alles gemerkt, was in diesen Prüfungen abgefragt wurde. Das Wichtigste bleibt aber hängen und wird durch die praktische Anwendung an Bord gefestigt. Ich hätte mir nicht vorstellen können, ohne dieses Wissen ein eigenes Boot zu steuern.
2. Der Besitz der Scheine gibt mir Selbstvertrauen in meine Fähigkeiten als Skipper.
Als Kind oder Jugendlicher hatte ich keine Berührung mit dem Segelsport. Deshalb bin ich auch komplett ohne Routine zum Segeln gekommen. Das Bestehen der Prüfungen gibt mir jedes Mal wieder die Bestätigung, dass ich auf dem richtigen Weg bin, das Segeln zu erlernen. Es ersetzt natürlich keine praktische Erfahrung. Aber durch die Ausbildung erhalte ich das Vertrauen in meine eigenen Fähigkeiten. Es bestärkt mich auch in dem Wissen, mich selbst, meine Crew und die andere nicht zu gefährden, wenn ich auf dem Wasser unterwegs bin.
3. Vercharterer verlangen einen Nachweis, dass man segeln kann.
Wenn man ein Segelboot chartert will der Vercharterer meist einen Nachweis dafür, dass man dazu befähigt ist, es auch sicher zu führen. Dies geschieht in der Regel, wenn auch nicht immer, durch einen Segelschein bzw. Sportbootführerschein. Beliebt ist hier der SKS, was auch einer gewissen Logik entspricht. Bei den Praxis-Prüfungen zum SBF Binnen und SBF See werden die Manöver unter Motor gefahren. Man muss also kein einziges Mal das Segel gehisst haben, um die SBFs Binnen und See zu erlangen. Bei meinem ersten eigenen Chartertörn als Skipper musste ich beispielsweise sowohl meine SBF See als auch den SKS und das Funkzertifikat vorlegen.
4. Du willst ein Boot segeln, dass die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt.
Weiter oben sind die Bedingungen zu sehen, unter denen man keinen Sportbootführerschein benötigt. Umgekehrt heißt das: Wenn nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, benötigst du einen entsprechenden Schein. Häufig ist das die Funkgerät- oder die Motorleistungsbedingung. Ist das Funkgerät fest eingebaut, gilt die Regel: „Wer ein Funkgerät an Bord hat muss auch dazu fähig sein, dieses ordnungsgemäß zu benutzen.“ Auf Seen oder Flüssen hat man vielleicht noch Glück. Auf dem Meer hatte ich bisher kein Boot, was nicht eine feste „Funke“ hatte. Hat das Boot einen kräftigen Motor, kommt man außerdem schnell über die vorgegebene Leistungsgrenze. Das führt ebenfalls zu einer SBF-Pflicht.
Tipp Nr. 1
Vercharterer wollen sehen, dass ihr Segelboot bei dir in guten Händen ist. Den Nachweis kannst du durch den Besitz von Sportbootführerscheinen erbringen.
Was sind deine Gründe, einen Führerschein für das Sportbootfahren bzw. Segeln zu haben? Schreib es gerne in die Kommentare. Oder hast du dich gegen die Führerscheine entschieden und fährst damit auch sehr gut? Ich bin gespannt, von dir zu hören.
Welche Scheine habe ich und warum?
Zuletzt in aller Kürze die Auflistung der Scheine, die ich selbst besitze und die Gründe, warum ich diese abgelegt habe:
In zukünftigen Blogartikeln werde ich mehr von den einzelnen Prüfungen und meiner Vorbereitung erzählen. Da gibt es einige lustige Geschichten. Ein kleiner Teaser: Auf dem Praxistörn in der Ostsee musste ich jedes Mal einen Euro in die Bordkasse werfen, wenn ich während eines Manövers „bitte“ sagte. Dabei kamen für den Skipper und die Crew dann einige Fischbrötchen rum. Aber dazu später mehr.
Tipp Nr. 2
Bevor du dich dafür entscheidest, dich für einen Ausbildungskurs oder eine Prüfung anzumelden, informiere dich genau, was dir der Schein dann bringt und überlege dir, ob du das brauchst.
Wo man die richtigen Informationen findet.

Zum Schluss möchte ich das Portal für Sportbootführerscheine & Funkzeugnisse empfehlen, dessen Link du weiter unten findest. Es wird vom Deutschen Segler-Verband betrieben, von dem du auf diesem Blog noch einiges hören wirst. Hier findest du eine Menge detaillierte Informationen zu den Scheinen und Funkzeugnissen. Die Voraussetzungen werden genauso beschrieben wie die Rechte, die man mit dem jeweiligen Schein erlangt. Hier gibt es auch Listen der Themen, die bei den Prüfungen abgefragt werden. Sogar ein Rechner für die Prüfungsgebühren ist dabei.
Hoffentlich habe ich das Thema nicht allzu trocken rübergebracht. Wenn du Tipps, Hinweise und eigene Erfahrungen hast und diese mit der Community und mir teilen möchtest, schreibe sie gerne in die Kommentare. Auch Fragen sind dort gut aufgehoben. Wir versuchen sie dann alle gemeinsam zu beantworten.
Ahoi und bis bald!
Links:
Portal für Sportbootführerscheine & Funkzeugnisse des Deutschen Segler-Verbands (https://www.sportbootfuehrerscheine.org/)